Tödliche Gefahr?
Wirkungen auf Herzschrittmacher und Implantate
Dr. Dipl.-Ing. Michael S. Lampadius
Durch elektromagnetische Wechselfelder können Informationen und Energie übertragen werden. Bekannte Anwendungen sind der Rundfunk, bei dem über eine Antenne die Wechselfelder eingefangen werden oder die Industrie, bei der Metallteile in starken Feldern durch Wirbelströme zum Glühen gebracht werden. Das bedeutet, dass immer wenn Metallteile in ein elektromagnetisches Feld kommen, diese durch Induktion eine Wirkung erfahren. Dies gilt auch für Implantate beim Menschen.
Wenn ein Implantat dazu dient, Muskel oder Nerven zu reizen, müssen vom implantierten Steuergerät die Signale über Drähte an die gewünschte Stelle geleitet werden. Diese Drähte wirken wie Antennen und erzeugen durch Induktion Ströme. Diese Ströme können so groß werden, dass es dadurch ungewünscht zu Muskel- oder Nervenreizung kommt. So ist bekannt, dass Personen mit implantierten Muskelstimulatoren beim Durchschreiten von elektronischen Diebstahlsicherungsanlagen unwillkürliche Bewegungen ausgeführt haben, die zu Selbst- und Fremdverletzungen führen können. Bei Hirnstimulatoren, die zur Bekämpfung von Schüttellähmung dienen, kommt es bei starken Feldern zu Gewebeverbrennungen im Hirn.
Wenn die äußeren elektromagnetischen Felder das natürliche Signal des Patienten überlagern, kann ein Herzschrittmacher fälschlicherweise abgeschaltet werde. Das bedeutet, dass der Patient unter Umständen das Bewusstsein verliert, stürzt und sich schwere Verletzungen zuzieht oder gar einen Hirnschaden erleidet. Andererseits kann ein Schrittmacher durch Störfelder blind werden und Impulse abgeben, die der Patient nicht benötigt. Die mögliche Folge ist ein tödliches Kammerflimmern. Wird in ähnlicher Weise ein implantierter Defibrillator gestört, kann dieser wiederholt Schockladungen abgeben, die für den Patienten nicht nur sehr schmerzhaft, sondern auch lebensbedrohlich sind.
Um solche gefährlichen Beeinflussungen auszuschließen, muss die zulässige elektromagnetische Feldstärke begrenzt und bekannt sein. Die Grenzwerte nach ICNIRP werden unterschiedlich ausgelegt und es ist nicht immer klar, welche Eckwerte zulässig sind. Über die tatsächlich anzutreffenden Feldstärken gibt es in der Regel keine Angaben. Damit die Implantate, insbesondere die elektrisch gesteuerten Geräte, nicht gestört werden können, müssen diese eine Störfestigkeit aufweisen. Auf europäischer Ebene wird seit mehr als 15 Jahren um verbindliche Grenzwerte gerungen. Die unterschiedlichen Interessengruppen haben bisher verhindert, dass eine solche Norm zustande gekommen ist. Selbst wenn eine solche Norm existieren würde, ist deren Anwendung jedoch nicht verpflichtend. Bei den heute implantierten Geräten wird nicht einmal angegeben, welche Störfestigkeit diese besitzen. Dies bedeutet, dass für keinen Herzschrittmacher oder Defibrillator angegeben werden kann, in welchen Feldern sich ein Patient sicher bewegen darf.
Von den Felderzeugern wird behauptet, dass bisher keine Zwischenfälle bekannt seien und alle Aufgeregtheit eher der Hysterie zuzuordnen sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass sowohl in Europa, als auch in den USA über Zwischenfälle berichtet wurde. Kürzlich musste europaweit bei mehr als 20.000 Herzpatienten ein Schrittmacherwechsel überlegt werden, weil bestimmte Felder den Herzschrittmacher abschalten können.
Fazit: Für die Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder liegen weder gesicherte Feldgrenzwerte noch Störgrenzwerte der Implantate selbst vor. Solange diese Basisdaten fehlen, muss prinzipiell mit einer Beeinflussung von Implantaten und Gefährdung von Patienten durch elektromagnetische Felder gerechnet werden.